Zollnerstraße 173/II, 96052 Bamberg

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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bedingungen für den Verkauf und den Ankauf gebrauchter Kraftfahrzeuge durch Auto | Motor | Welt Bamberg.

Wichtiger Hinweis an den Betreiber: Der folgende Text ist eine praxisübliche Grundfassung und ersetzt keine Rechtsberatung. Verkaufsbedingungen für Kraftfahrzeuge sind AGB-rechtlich heikel - insbesondere bei Gewährleistungsfristen, Haftungsklauseln und Verbraucherrechten. Bitte lassen Sie diese AGB vor dem Einsatz von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt prüfen und an Ihre tatsächliche Praxis anpassen. Alternativ empfehlen sich die verbandsgeprüften Musterbedingungen des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK).

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über den Verkauf gebrauchter Kraftfahrzeuge sowie über den Ankauf von Kraftfahrzeugen zwischen Auto | Motor | Welt Bamberg, Inhaber Mehmet Karaca (nachfolgend „Verkäufer“ beziehungsweise „Käufer“) und dem jeweiligen Vertragspartner.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Vertragspartners werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.

(3) Verbraucher im Sinne dieser Bedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

(1) Die Darstellung von Fahrzeugen auf dieser Website, in Fahrzeugbörsen und in sonstigen Werbemitteln stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Zwischenverkauf bleibt ausdrücklich vorbehalten.

(2) Der Kaufvertrag kommt erst durch beiderseitige Unterzeichnung eines schriftlichen Kaufvertrags oder durch unsere ausdrückliche schriftliche Auftragsbestätigung zustande.

(3) Maßgeblich für den Umfang der Lieferung und die Beschaffenheit des Fahrzeugs sind ausschließlich die Angaben im schriftlichen Kaufvertrag. Angaben in Inseraten dienen der Beschreibung und stellen keine Beschaffenheitsgarantie dar, sofern sie nicht ausdrücklich als solche in den Kaufvertrag aufgenommen wurden.

§ 3 Preise und Zahlung

(1) Alle Preise verstehen sich in Euro. Ob die Umsatzsteuer ausgewiesen wird oder die Differenzbesteuerung nach § 25a UStG Anwendung findet, ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot und dem Kaufvertrag.

(2) Der Kaufpreis ist, sofern nichts anderes vereinbart ist, bei Übergabe des Fahrzeugs vollständig zur Zahlung fällig. Zahlung erfolgt bar, per Überweisung oder über eine vereinbarte Finanzierung.

(3) Das Eigentum am Fahrzeug geht erst mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises auf den Käufer über. Bis dahin verbleibt die Zulassungsbescheinigung Teil II beim Verkäufer.

§ 4 Übergabe, Zulassung und Gefahrübergang

(1) Die Übergabe erfolgt am Geschäftssitz in Zollnerstraße 173/II, 96052 Bamberg, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

(2) Auf Wunsch des Käufers übernehmen wir die An- und Abmeldung bei der Zulassungsstelle. Die dabei anfallenden Gebühren Dritter trägt der Käufer.

(3) Mit Übergabe des Fahrzeugs geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über. Bei Versendung auf Wunsch des Käufers geht die Gefahr mit Übergabe an den Transporteur über, sofern der Käufer Unternehmer ist.

§ 5 Sachmängelhaftung

(1) Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Sachmängelhaftung. Beim Verkauf gebrauchter Sachen kann die Verjährungsfrist gemäß § 476 Abs. 2 BGB auf ein Jahr ab Übergabe verkürzt werden, sofern dies im Kaufvertrag ausdrücklich und gesondert vereinbart wurde. Die Verkürzung gilt nicht für Ansprüche wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche aus grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung.

(2) Gegenüber Unternehmern wird die Sachmängelhaftung für gebrauchte Fahrzeuge ausgeschlossen. Ausgenommen bleiben Ansprüche wegen arglistig verschwiegener Mängel, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie wegen Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit.

(3) Übliche Gebrauchs- und Verschleißspuren, die dem Alter und der Laufleistung des Fahrzeugs entsprechen, stellen keinen Sachmangel dar.

(4) Bekannte Vorschäden, Mängel und Besonderheiten des Fahrzeugs werden im Kaufvertrag ausdrücklich benannt. Insoweit stellen sie keinen Mangel dar.

(5) Eine darüber hinausgehende Gebrauchtwagengarantie eines Garantiegebers kann gesondert vereinbart werden. Ansprüche aus einer solchen Garantie richten sich ausschließlich gegen den jeweiligen Garantiegeber nach dessen Bedingungen und lassen die gesetzliche Sachmängelhaftung unberührt.

§ 6 Haftung

(1) Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht - also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf - ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 7 Besondere Bedingungen für den Fahrzeugankauf

(1) Beim Ankauf eines Fahrzeugs sichert der Verkäufer zu, uneingeschränkt verfügungsbefugt zu sein und dass das Fahrzeug frei von Rechten Dritter ist, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei laufender Finanzierung ist dies vor Vertragsschluss offenzulegen.

(2) Der Verkäufer ist verpflichtet, ihm bekannte Vorschäden, Unfallschäden, Manipulationen an der Laufleistung sowie technische Mängel vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.

(3) Ein von uns abgegebenes Ankaufsangebot ist an den zum Zeitpunkt der Besichtigung festgestellten Fahrzeugzustand gebunden. Stellt sich nach Angebotsabgabe heraus, dass wesentliche Angaben unzutreffend waren, entfällt die Bindungswirkung.

(4) Die Auszahlung des Kaufpreises erfolgt bei Übergabe des Fahrzeugs und sämtlicher Fahrzeugpapiere und -schlüssel. Bei abzulösender Finanzierung wird der Ablösebetrag direkt an das finanzierende Kreditinstitut überwiesen und lediglich der Differenzbetrag ausgezahlt.

§ 8 Widerrufsrecht

(1) Kaufverträge, die in unseren Geschäftsräumen bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien geschlossen werden, unterliegen keinem gesetzlichen Widerrufsrecht. Ein Widerrufsrecht besteht insbesondere bei Fernabsatzverträgen und bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen (§§ 312b, 312c BGB).

(2) Kommt im Einzelfall ein Fernabsatzvertrag mit einem Verbraucher zustande, erhält dieser vor Vertragsschluss eine gesonderte Widerrufsbelehrung nebst Muster-Widerrufsformular.

(3) Für Finanzierungsverträge gilt das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucherdarlehen von vierzehn Tagen. Die Belehrung erfolgt durch das finanzierende Kreditinstitut.

§ 9 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Vorschriften des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen wird.

(2) Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Bamberg.

(3) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

(4) Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle siehe die Angaben im Impressum.

Stand: Juli 2026

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